Glossar

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Umlageverfahren

Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt, d.h. innerhalb der gleichen Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also "umgelegt". Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil von 19,55% an die Ausgaben bei. Dieses Geld nimmt er ein aus direkten Bundes- und Mehrwertsteuererträgen sowie aus den Fiskalabgaben für Tabak, Spirituosen und Spielbanken.
Seit 1999 wird ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent erhoben, das zu 83% direkt der AHV und zu 17% dem Bund zugute kommt. Der Bund kommt für knapp einen Fünftel der Ausgaben der AHV auf, sein Beitrag wird u.a. durch den oben erwähnten Anteil am Mehrwertsteuer-Prozent sowie die Tabak- und Alkoholsteuer finanziert. Zudem fliesst ein Teil des Umsatzes der Spielbanken direkt in den AHV-Fonds. Starke Ausgabenschwankungen werden durch den Ausgleichsfonds der AHV aufgefangen. Er dient der Ausgleichs- und Sicherheitsreserve. Das Gesetz sieht vor, dass der Fonds eine Jahresausgabe der Versicherung deckt.