Glossar
UmlageverfahrenDie AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt, d.h. innerhalb der gleichen Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also "umgelegt". Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil von 19,55% an die Ausgaben bei. Dieses Geld nimmt er ein aus direkten Bundes- und Mehrwertsteuererträgen sowie aus den Fiskalabgaben für Tabak, Spirituosen und Spielbanken. |