Glossar


Waisenrente

Kinder bis 18 Jahre - bzw. 25 Jahre für in Ausbildung Stehende - deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Sie entspricht 40 % der Altersrente. Sind Vater und Mutter gestorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet, welche 60 % der Altersrente entsprechen.