Glossar

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Geburtszulage

Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Geburtszulage gewähren oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton für die Einführung einer Geburtszulage, hat er sich an die bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu halten. Die Geburtszulage ist eine einmalige Zulage. Bei Mehrlingsgeburten wird eine Zulage für jedes Kind ausgerichtet. Der Doppelbezug ist verboten. Für ein und dasselbe Kind besteht nur Anspruch auf eine einzige Geburtszulage

Geldleistungen

Geldleistungen in den Sozialversicherungen sind insbesondere Taggelder, Renten, jährliche Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen und Zulagen zu Sachleistungen.

Gemeindezweigstellen

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel in jeder Gemeinde eine Zweigstelle. Diesen Zweigstellen obliegt die wichtige Aufgabe des direkten Verkehrs mit den Versicherten. Dabei werden nicht nur Auskünfte erteilt und Formulare abgegeben, sondern häufig auch tatkräftige Mithilfe bei der Erstellung der Abrechnungen geleistet.