Glossar

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Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige bezahlen AHV / IV / EO-Beiträge nach Vermögen und Einkommen, nichterwerbstätige Studierende bis zum Alter von 25 Jahren einen pauschalen Beitrag im Jahr. Wenn der Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag leistet, entfallen unter Umständen eigene Beiträge.