Glossar

Umlageverfahren

Die IV wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Versicherten wieder ausgegeben, also "umgelegt". Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge oder zum Sparbüchlein wird damit nicht über Jahre angespart.