Blick ins Ausland

Deutschland
Deutschland kennt das sogenannte Kindergeld. Es beträgt monatlich 219 Euro für die ersten beiden Kinder, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Das Kindergeld gibt es für Kinder unter 18 Jahren. Befindet sich das Kind in Ausbildung, gibt es Kindergeld bis 25 Jahre. Voraussetzung ist, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt, wie die Person, die das Kindergeld beantragt.

Österreich
In Österreich wird der Begriff Familienbeihilfe verwendet. Sie beträgt pro Kind 114 Euro ab der Geburt, 121.90 Euro ab 3 Jahren, 141.50 Euro ab 10 Jahren und 165.10 Euro ab 19 Jahren, sofern sich das Kind in Ausbildung befindet. Die Familienbeihilfe wird maximal bis zum 24. Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Pro weiterem Kind gibt es eine sogenannte Geschwisterstaffelung, durch die sich der Gesamtbetrag pro Kind erhöht.

Frankreich
Die Regelung der Familienleistungen in Frankreich ist sehr komplex. Das Kindergeld wird in Frankreich erst ab dem zweiten Kind gewährt. Es beträgt 17.71 Euro für das zweite Kind und für jedes weitere Kind gibt es Aufschläge. Daneben gibt es Leistungen für Kleinkinder. Sie umfassen eine Geburtsprämie und eine einkommensabhängige Beihilfe. Zudem kennt Frankreich auch Beihilfen zum Schuljahresbeginn und Familienwohngeld.