Glossar
Allgemeiner Lebensbedarf
Soviel wird für die Führung eines Haushaltes benötigt. Darin enthalten sind Ausgaben für Essen, Kleider, Telefon, Gebühren, Versicherungen, Steuern, Tabakwaren, Transportkosten, Strom, usw.
Altersrente
Die Altersrente ist die wichtigste Leistung der AHV. Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren). Zudem müssen die Personen während mindestens eines Jahres Beiträge an die AHV geleistet haben. Die Altersrente wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet. Die Höhe der Altersrente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Anerkannte Ausgaben
Nicht alle Ausgaben sind anerkannt. Es wird beim Lebensbedarf und bei der Krankenkasse mit Pauschalbeträgen gerechnet. Bei anderen anerkannten Ausgabenpositionen gelten jeweils bestimmte Höchstlimiten, die von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Anrechenbare Einnahmen
Alle Einnahmen sind obligatorisch anzugeben. Es ist Sache der Durchführungsstelle zu prüfen, ob allenfalls Einnahmen nicht anrechenbar sind.
Aufwertungsfaktor
Da die Erwerbseinkommen aus Jahren mit tieferem Lohnniveau stammen können, werden die Erwerbseinkommen auf das aktuelle Niveau aufgewertet. Er dient somit zum Ausgleich der Inflation. Der massgebend Aufwertungsfaktor hängt davon ab, in welchem Kalenderjahr die leistungsberechtigte Person den ersten anrechenbaren AHV-Beitrag entrichtet hat und wie die neueste Einkommensentwicklung verläuft.
Ausgleichskassen
Die Ausgleichskassen sind Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie sichern als öffentliche Organisationen der gesamten Schweizer Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit. Es wird unterschieden zwischen kantonalen Ausgleichskassen, Verbandsausgleichskassen und Ausgleichskassen des Bundes.
Ausgleichskassen des Bundes
Die Ausgleichskassen des Bundes umfassen die Eidgenössische Ausgleichskasse und die Schweizerische Ausgleichskasse. Für das Personal des Bundes und der Bundesanstalten ist die Eidgenössische Ausgleichskasse zuständig. Die Schweizerische Ausgleichskasse ist für die Durchführung der freiwilligen Versicherung und der Entrichtung von Leistungen an Personen im Ausland zuständig. Sie nimmt zudem Aufgaben wahr, die ihr durch zwischenstaatliche Vereinbarungen zugewiesen werden.
Auskunfts- und Schweigepflicht
Die Verwaltungs- und Rechtspflegebehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen den Durchführungsstellen der Kantone alle nötigen Auskünfte geben. Auch gegenüber gemeinnützigen Institutionen besteht diese Pflicht. Andererseits obliegt allen Durchführungsstellen eine strenge Schweigepflicht.
Bedarfsleistungen
Die EL sind Bedarfs-, aber keine Fürsorgeleistungen. Es besteht ein klagbarer Rechtsanspruch darauf.
Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind wie die Erziehungsgutschriften keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die jedoch im Individuellen Konto vermerkt werden. Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Im Gegensatz zu den Erziehungsgutschriften müssen diese jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht jedoch nicht für jene Jahre, in welchen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können. Die Betreuungsgutschriften wurden im Rahmen der 10. AHV-Revision 1997 eingeführt.
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne ist die höchste richterliche Instanz der Eidgenossenschaft in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Verfassungssachen. Es verwaltet sich selbst, unabhängig und ist nur dem Gesetz unterstellt. Das Bundesgericht übt die Aufsicht über die anderen eidgenössischen Gerichte aus. Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts befindet sich in Luzern.
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In gewissen Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem vereinzelt in Klageverfahren.
Direkte Bundessteuer
Für die Privatpersonen (natürliche Personen) wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen (Einkommenssteuer) erhoben, für die Unternehmen und Gesellschaften (juristische Personen) auf dem Gewinn (Gewinnsteuer). Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen.
Durchschnittliches Jahreseinkommen
Das durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich einerseits aus dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen und andererseits den Durchschnitten aus Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammen.
Eidgenössisches Departement des Innern
Das EDI ist zuständig für die Bereiche Sozialversicherungen, Medikamentensicherheit, Tierschutz, Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Kultur- und Filmförderung, Familienpolitik, die Gleichstellung von Frau und Mann und Menschen mit Behinderungen, Statistiken, die Wettervorhersagen und Rassismus. Aufgabe des EDI ist es, den heutigen qualitativ hohen Standard in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen für künftige Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten und den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Dabei sind Gerechtigkeit und Solidarität ein grosses Anliegen.
Einkommensgrenze
Ein vom Parlament festgelegtes jährliches maximales bzw. minimales Einkommen, welches für die Bemessung von Leistungsansprüchen relevant ist.
Einsprache
Eine Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht. Idealtypisch wird die Einsprache von derjenigen Stelle beurteilt, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hat.
Entäussertes Vermögen
Vermögen, auf das verzichtet wurde (z. B. Schenkung, Erbvorbezug usw.) wird auch als entäussertes Vermögen bezeichnet.
Erwerbseinkommen
Zum Erwerbseinkommen gehören jene Einkünfte, die einem Versicherten aus einer Tätigkeit zufliessen und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Unter Kapitalertrag, welcher nicht der Beitragspflicht unterliegt, ist die blosse Verwaltung des eigenen Vermögens zu verstehen. Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt, wer hier in unselbständiger oder selbständiger Stellung in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft oder freien Berufen tätig ist.